Vermietung

Motorradfreunde-Hildesheim

Preise für die Vermietung von Privat zu Privat

1 Tag : 25,- €
Wochenende von Freitag 12:00 Uhr bis Montag 12:00 Uhr : 70,- €
Woche von 12:00 Uhr Beginntag bis 12:00 Endtag : 160,- €
10 Tage von Beginntag 12:00 Uhr bis Endtag 12:00 Uhr : 200,- €
14 Tage Beginntag 12:00 Uhr bis Endtag 12:00 Uhr : 275,- €

Satz Verzurrgurte für ein Motorrad : 5,- €

Der Anhänger ist Teilkaskoversichert. Bei Mietübergabe wird ein Protokoll über an Bord befindlichen Teile und Zustand erstellt.

An dieser Stelle möchte ich einmal auf die Versicherungsfrage eingehen:

1. Die Teilkasko des Anhängers hat nur Wirkung wenn er N I C H T mit einem Zugfahrzeug gekoppelt ist. Das heisst beim Hand rangieren oder er rollt “führerlos” irgendwo gegen. In allen anderen Fällen muß die Versicherung des Zugfahrzeugs haften. (Bei entsprechender Deckung)
2. Das Transportgut sprich die Motorräder sind in keinem Fall versichert. Das heisst : Weder die Versicherung des Zugfahrzeugs noch die Anhängerversicherung kommen für Schäden am Transportgut auf (Motorräder). Auch eine Vollkaskoversicherung für das Motorrad wird nicht haften, da das Fahrzeug nicht in Betrieb genommen wurde. (Steht ja festgegurtet auf dem Anhänger).
3. Lösung: Sprechen Sie mit Ihrem freundlichen Versicherungsvertreter. Er kann Ihnen eine Transportversicherung besorgen. Diese gilt in der Regel unter Angabe des Start und Zielortes und dem Wert der Motorräder nur für An- und Abfahrt. (Beispiel: Start Hildesheim, Ziel Bozen/Italien Wert ca. 30.000,-€ Hin- und Rückfahrt Kosten ca. 180,-€)

Also Leute nicht blauäugig an die Sache rangehen, nicht umsonst bezahlen Speditionen unmengen an Geld um Ihr Frachtgut zu versichern, denn nichts anderes sind eure geliebten Motorräder wenn Sie auf einem Anhänger Transportiert werden !

Es wird eine Mietkaution von 200,- € in Bar hinterlegt, die bei Abgabe ohne Schäden direkt erstattet wird.

Der Anhänger hat eine 100 km/h Zulassung.
Voraussetzung :

 - Das Zugfahrzeug verfügt über ein ABS Bremssystem
 - Die erforderlichen Gewichte des Zugfahrzeugs werden eingehalten
 - Leergewicht Zugfahrzeug x 1,1 ist zulässiges Gesamtgewicht
 - Anhänger Gesamtgewicht beträgt 2000 kg
 - daraus resultiert 2000 kg / 1,1 = 1818 kg Leergewicht Zugfahrzeug
 - Zugfahrzeug mit Anhänger ESP Faktor 1,2
 - daraus resultiert 2000 kg / 1,2 = 1666 kg Leergewicht Zugfahrzeug

bitte darauf achten das das Gesamtgewicht des Gespanns nicht überschritten wird.

Original Text TÜV NORD

100 km/h Zulassung

Schnelle Zug-Vögel in die Sonne

Wer mit einem Wohnwagen flott in den Urlaub starten möchte, sollte sich für sein Gespann eine Tempo-100-Genehmigung zulegen. Mit ihr dürfen Sie statt mit den üblichen 80 km/h mit bis zu 100 km/h über die Autobahn eilen. Aber Achtung: Auch wenn ein Anhänger oder Caravan laut Fahrzeugpapieren für Tempo 100 zugelassen ist, muss auch das Zugfahrzeug bestimmte Bedingungen erfüllten

Beste Voraussetzungen, schnell ans Ziel zu kommen
Grundsätzlich gilt für Gespanne Tempo 80. Wer mit seinem Eigenheim auf Rädern schneller fahren will, kann sich das genehmigen lassen. Notwendig ist eine Tempo 100-Plakette. Diese erhalten Sie unter folgenden Voraussetzungen:

  • Ihr Auto ist mit ABS ausgestattet
  • Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
  • Sie haben Stoßdämpfer am Hänger
  • Sie haben ein Anhänger-ESP oder eine Anti-Schlingervorrichtung
  • Die Anhängerreifen sind für Tempo 120 ausgelegt und haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L
  • Die Reifen sind jünger als sechs Jahre
  • Sie müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Hänger und Zugfahrzeug einhalten
  • Beladen Sie den Anhänger so, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Beachten Sie, dass Sie weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschreiten. Grund: Durch eine hohe Stützlast verbessern Sie das Fahrverhalten Ihrer Kombination deutlich.

    Achten Sie auf Ihr Gewicht
    Die Tempo-100-Regelung verlangt ein bestimmtes Masseverhältnis zwischen Wohnwagen und Zugfahrzeug. Dabei wird je nach technischen Voraussetzungen des Anhängers ein Faktor X bestimmt, mit dem das Leergewicht des Zugfahrzeuges multipliziert wird. Dieses muss größer sein als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.


Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers < oder = X multipliziert mit der Leermasse des Zugfahrzeuges
Den Faktor X bestimmen Sie ganz einfach:

X = 0,3 gilt für Anhänger ohne Bremse oder ohne hydraulische Stoßdämpfer

X = 0,8 gilt für Wohnanhänger mit konventioneller Zugkugelkupplung

X = 1,0 gilt für Wohnanhänger mit Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung

X = 1,1 gilt für andere Anhänger mit hydraulischen Stoßdämpfern und konventioneller Zugkugelkupplung,
wobei der jeweils kleinere Wert der beiden folgenden Bedingungen gilt:

  • zulässige Gesamtmasse Anhänger < zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug
  • zulässige Gesamtmasse Anhänger < zulässige Anhängelast
  • X = 1,2 f gilt für andere Anhänger mit Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung
  • www.tuev-nord.de

     

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